Samstag, 7. März 2015

Nicht-Absetzbarkeit von Studienkosten verfassungswidrig

Gute Nachrichten für alle Studenten!
Zumindest für jene, die ihre Studienkosten steuerlich absetzen wollen. 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei seiner neueren Entscheidungen ( VI R 8/12 sowie VI R 2/12) bestätigt, dass die aktuell geltenden Regelungen zur Absetzbarkeit von Studienkosten verfassungswidrig seien. Die Verfahren werden nun dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt.

Bisher können Studienkosten grundsätzlich nur nach vorheriger Berufsausbildung abgesetzt werden. Studenten, die beispielsweise direkt nach dem Abitur und somit ohne Berufsausbildung mit dem Studium begonnen haben, können diese nach aktuell geltender Rechtslage nicht absetzen. 

Es bleibt also vor allem für diese Studenten abzuwarten was "Karlsruhe" entscheiden wird. 

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