Gute Nachrichten für alle Studenten!
Zumindest für jene, die ihre Studienkosten steuerlich absetzen wollen.
Bisher können Studienkosten grundsätzlich nur nach vorheriger Berufsausbildung abgesetzt werden. Studenten, die beispielsweise direkt nach dem Abitur und somit ohne Berufsausbildung mit dem Studium begonnen haben, können diese nach aktuell geltender Rechtslage nicht absetzen.
Es bleibt also vor allem für diese Studenten abzuwarten was "Karlsruhe" entscheiden wird.
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